Infos / Anmeldung
Grundlage
Für Kinder ab 4 Jahren bieten wir die musikalische Früherziehung in unserem Musik-Spiel-Kreis an.
Der Blockflötenunterricht wird dann für Kinder ab 6 Jahren angeboten.
Nach der Blockflötenausbildung erfolgt der Übergang in den Instrumentalunterricht. Kinder ab 8 Jahren können auch direkt in diesen Unterricht einsteigen.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Musikunterricht erfolgt auf den Anmeldeformularen, die vom Musikzug gestellt werden. > (Download).
Eine Anmeldung kann bis drei Wochen vor Unterrichtsbeginn widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Sollte der Widerruf unter den drei Wochen liegen, so wird ein Monatsbeitrag fällig.
Monatsbeiträge
Die Monatsbeiträge sind in der Gebührenordnung geregelt.
Die Kosten von Notenmaterialien, die für den Unterricht benötigt werden, müssen von den Eltern übernommen werden; ebenfalls die Anschaffung des Instrumentes. Der Musikzug ist jedoch bei der Anschaffung von Instrumenten durch Informationen und die Weiterleitung an ein geeignetes Musikfachgeschäft behilflich.
Für das Mitmusizieren im Einsteiger- oder Jugendorchester ist kein weiterer Beitrag fällig.
Sollte seitens des Ausbilders in den Zeiträumen August bis Dezember oder Januar bis Juli der Unterricht jeweils zweimal abgesagt werden, so wird ein Monatsbeitrag für das jeweilige Halbjahr zurückerstattet. Sollte die Ausbilderin / der Ausbilder für den abgesagten Unterricht einen Ersatztermin anbieten, so erlischt der Anspruch.
Es gelten folgenden Beiträge:
Bereich | Monatlicher Beitrag | Ab dem dritten Kind |
Musik-Spiel-Kreis | 18,00 € | 13,00 € |
Blockflötenunterricht | 20,00 € | 15,00 € |
Instrumentalunterricht (in Gruppen) | 31,00 € | 20,00 € |
Instrumentalunterricht (Einzelunterricht ½ Std.) | 58,00 € | 40,00 € |
Teilnahme am Einsteiger- und Jugendorchester* | 8,00 € | 8,00 € |
* nur für Schüler, die keinen Musikunterricht beim Musikzug erhalten
Aus organisatorischen Gründen kann der Monatsbeitrag nur per Lastschriftverfahren eingezogen werden. In der Regel erfolgt dies zwischen dem 1. und 10. eines jeden Monats.
Kündigung
Die Kündigung der Ausbildung muss schriftlich erfolgen. Sie kann bei der jeweiligen Musiklehrerin / dem jeweiligen Musiklehrer, Ausbildungsleiter*in oder bei der zuständigen Kassiererin abgegeben werden.
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen!